Rechtliche Rahmenbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, die ihren Geschäftssitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg und angrenzenden Wirtschaftsräumen haben. Sie müssen Hersteller, Anbieter oder Anwender von Software-, Internet- oder Hightech-Lösungen sein. Darüber hinaus sind auch Behörden und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen sowie Privatpersonen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg und angrenzenden Wirtschaftsräumen teilnahmeberechtigt. Als angrenzende Wirtschaftsräume gelten zusammenhängende Wirtschaftsräume, die über die Landesgrenze hinausreichen wie z.B. die Metropolregion Rhein-Neckar, die Region Donau-Iller oder der Großraum Konstanz. Bei Behörden und Unternehmen muss der Fragebogen von einem zeichnungsberechtigten Vertreter ausgefüllt werden; die entsprechende Zeichnungsberechtigung ist auf Wunsch von Baden-Württemberg: Connected e.V. nachzuweisen.
Für den Sonderpreis des Landes Baden-Württemberg können sich nur Gründungen aus Baden-Württemberg qualifizieren (d.h. Unternehmen mit einem Standort in Baden-Württemberg oder Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg). Die Unternehmen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und max. 1 Mio Euro Umsatz erwirtschaften.
Mitarbeiter der Geschäftsstelle von Baden-Württemberg: Connected e.V. sowie Mitarbeiter der in der Jury, bei den Sponsoren und Partnern des Wettbewerbs vertretenen Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt.
Die Bewerber erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Technologien, Produkten und Dienstleistungen besitzen und die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden. Bei der Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen durch Dienstleister wird die Zustimmung des Kunden vorausgesetzt.
Mit Versenden der Anmeldung /des Fragebogens erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen als verbindlich an und erteilt sein Einverständnis für die öffentliche Präsentation seines Beitrags und für die - auch teilweise - Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen (z.B. Produktbeschreibungen). Der eingereichte Businessplan wird nicht veröffentlicht.
Der Teilnehmer / zeichnungsberechtigte Vertreter erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten zur Abwicklung des Wettbewerbs einverstanden.
Sämtliche Kosten, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen (z.B. Reisekosten zur Preisverleihung), trägt der Teilnehmer selbst.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten
(Stand: 24.08.2009)
Teilnahmeschluss ist der 11.01.2010
Vertraulichkeit
Organisatoren, Sponsoren, Mitglieder der Jury und Mentoren verpflichten sich schriftlich, die im Zusammenhang mit dem CyberOne erlangten vertraulichen Informationen nur für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs zu verwenden, diese vertraulich zu behandeln und sie insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass auch gegebenenfalls eingeschaltete Mitarbeiter ebenfalls den Vertraulichkeitsgrundsatz befolgen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder bekannt geworden sind (z. B. bei der öffentlichen Präsentation der preisgekrönten Ergebnisse), die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt worden sind.














